Lehrende: Prof. Dr. Frank Göttmann
Veranstaltungsart: Vorlesung
Orga-Einheit: Geschichte
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Semesterwochenstunden: 2
Unterrichtssprache: Deutsch
Min. | Max. Teilnehmerzahl: - | -
Kommentar: Die von Geistlichen, besonders Bischöfen und Äbten, auch einer Reihe Äbtissinnen und Pröpsten, regierten Territorien umfaßten im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation einen erheblichen Teil des Reichsgebietes mit rund einem Achtel der Reichsbevölkerung und trugen bis zu einem Drittel zur Finanzierung der Reichsaufgaben bei. Dem entsprach ihre Bedeutung im Rahmen der Reichsverfassung: Von den sieben (zuletzt neun) Kurfürsten waren drei geistliche, darunter der Mainzer Erzbischof als Reichserzkanzler, der aufgrund seiner verfassungsmäßigen Stellung vornehmste. Unter den Fürsten stellten die geistlichen Reichsstände sogar lange Zeit eine deutliche, wenn auch schwindende Mehrheit. Der konstitutiven Bedeutung der Geistlichen Staaten im Alten Reich entsprechend sollen in der Vorlesung die Grundlagen geistlicher Herrschaft, die politische Ordnung, die äußere Erscheinungsform und die Entwicklung der Geistlichen Staaten bis zu deren Auflösung mit dem Untergang des Alten Reiches herausgearbeitet werden. Literatur: Andermann, Kurt: Die Geistlichen Staaten am Ende des Alten Reiches (Kraichgauer Kolloquien 4). Epfendorf 2004. Braun, Bettina/ Göttmann, Frank/ Ströhmer, Michael (Hg.): Geistliche Staaten im Nordwesten des Alten Reiches. Forschungen zum Problem frühmoderner Staatlichkeit. (Paderborner Beiträge zur Geschichte, Bd. 13). Köln 2003.